Voraussetzung für den Besuch der Fachschule Farbtechnik Hamburg ist eine abgeschlossene Ausbildung im Handwerk der Maler- und Lackierer_innen bzw. Fahrzeuglackierer_innen. Zudem müssen Sie den erfolgreichen Abschluss der Berufsschule sowie eine einjährige Berufstätigkeit vorweisen können.
Als Fachkraft eines fremden Gewerks können Sie unsere Fachschule besuchen, wenn Sie mindestens 5 Jahre Berufstätigkeit in dem Gewerk nachweisen können, in dem Sie eine Prüfung absolvieren wollen. Über die Zulassung zur Meister_innenprüfung entscheidet die Handwerkskammer autonom.
Eine berufsnahe Verwendung bei der Bundeswehr kann mit einer Bescheinigung des BFD (Berufsförderungsdienst) angerechnet werden.