Unterrichtsform: | Berufsbegleitend |
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Termine: | |
Beginn: | KURSZEITEN Fr. 14:00-20:35 Uhr, Sa. 07:00-13:35 Uhr Die Lehrinhalte der fachpraktischen Meisterausbildung werden in Vollzeit vermittelt (10 Wochen - verteilt über die gesamte Lehrgangsdauer von 1,5 Jahren). Unterrichtszeiten während der Vollzeitwochen: Montag bis Donnerstag 07:00-16:15 Uhr, Freitag 07:00-13:15 Uhr. |
Dauer: | 848 |
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Voraussetzungen:
Die Zulassungsvoraussetzungen werden in der Handwerksordnung geregelt. lm Regelfall gilt: Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen kann.
Berufsbildungs- und Technologiezentrum - Bildungsstätte Gera
Straße der Freundschaft 27
07554 Gera
ERREICHBARKEIT Unsere Bildungsstätte in Gera-Aga ist über die Bundesstraße 2 (B2) und die gute Anbindung an die Autobahn A4 bestens erreichbar. Die Bildungsstätte verfügt über ausreichend Parkplätze VERSORGUNG Für das leibliche Wohl wird in unserer sehr guten Kantine gesorgt: https://www.hw-kantine.de INTERNAT Für längere Aufenthalte ist die Übernachtung in unserem Internat möglich. WEITERE INFORMATIONEN ZUR BILDUNGSSTÄTTE https://www.hwk-gera.de/gera
INHALTLICHE SCHWERPUNKTE
TEIL I
- Ein Fahrzeug vom Kunden annehmen, dessen Anliegen aufnehmen und analysieren, das Fahrzeug überprüfen, den Kunden beraten, einen Kostenvoranschlag erstellen und erläutern, einen Werkstattauftrag erstellen und den Instandsetzungsweg vorgeben
- Fehler und Schäden an einem Fahrzeug mit seinen Fahrzeugsystemen diagnostizieren, beurteilen und beheben, Fahrzeugsysteme einstellen, abschließende Mess- und Prüfprotokolle erstellen, bewerten und erläutern, den Kundenauftrag auf Erweiterungen prüfen und diese mit abwickeln
- Die Qualitätskontrolle durchführen, eine Rechnung erstellen und dem Kunden erläutern sowie dem Kunden das Fahrzeug übergeben
- Fachgespräche führen
- Fehler und Schäden an einer Baugruppe diagnostizieren, eine Baugruppe instand setzen oder die eine Baugruppe umfassenden Systeme einstellen
TEIL II
- Anforderungen von Kunden eines Betriebs im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten
- Leistungen eines Betriebs im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk erbringen, kontrollieren, übergeben und abrechnen
- Einen Betrieb im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk führen und organisieren
HINWEIS
Wir führen vor Beginn des Kurses eine Informationsveranstaltung zu diesem Lehrgang durch. Es werden alle Themen rund um den Rahmenplan, die Struktur der Lerninhalte sowie dessen Umsetzung vorgestellt. Ebenso informieren wir Sie zu organisatorischen Fragen.
FÖRDERUNG
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ZIEL
Meisterprüfung in den Teilen I und II im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk (Fachtheorie und -praxis)
ZIELGRUPPE
Personen mit einer bestandenen Gesellenprüfung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk und Personen mit einer bestandenen Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und einer mehrjährigen Berufstätigkeit im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk.
Information
Die Lehrinhalte der fachpraktischen Meisterausbildung werden in Vollzeit vermittelt (10 Wochen - verteilt über die gesamte Lehrgangsdauer von 1,5 Jahren). Unterrichtszeiten während der Vollzeitwochen: Montag bis Donnerstag 07:00-16:15 Uhr, Freitag 07:00-13:15 Uhr.
Die Kursgebühr beinhaltet die Lehrgangsgebühr und die Materialkosten.
VORAUSSETZUNGEN
Die Zulassungsvoraussetzungen werden in der Handwerksordnung geregelt. lm Regelfall gilt: Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen kann.
Abschluss
Die Teilnehmer/innen erlangen die Handlungskompetenz, um den Teil I (Fachpraxis) und Teil II (Fachtheorie) der Meisterprüfung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk bestehen zu können.
Handwerkstraße 5
07545 Gera
Thüringen
Deutschland
Madlen Röhler
Tel: 0365 8225 179