6.815,00 € |
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Voraussetzungen:
Die Zulassungsvoraussetzungen werden in der Handwerksordnung geregelt. lm Regelfall gilt: Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen kann.
Berufsbildungs- und Technologiezentrum - Bildungsstätte Rudolstadt
In der Schremsche 3
07407 Rudolstadt
ERREICHBARKEIT Unsere Bildungsstätte in Gera-Aga ist über die Bundesstraße 2 (B2) und die gute Anbindung an die Autobahn A4 bestens erreichbar. Die Bildungsstätte verfügt über ausreichend Parkplätze VERSORGUNG Für das leibliche Wohl wird in unserer sehr guten Kantine gesorgt: https://www.hw-kantine.de INTERNAT Für längere Aufenthalte ist die Übernachtung in unserem Internat möglich. WEITERE INFORMATIONEN ZUR BILDUNGSSTÄTTE https://www.hwk-gera.de/gera
INHALTLICHE SCHWERPUNKTE
Metallbautechnik
Auftragsabwicklung
Betriebsführung und Betriebsorganisation
Vermittlung fachpraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten
HINWEIS
Vor Beginn des Meisterkurses führen wir in der Bildungsstätte in Rudolstadt eine Informationsveranstaltung zu diesem Lehrgang durch. Es werden alle Themen rund um den Rahmenplan, die Struktur der Lerninhalte sowie dessen Umsetzung vorgestellt. Ebenso informieren wir Sie zu organisatorischen Fragen.
FÖRDERUNG
Dank des neuen Aufstiegs-BAföGs können Sie mit deutlich verbesserten Konditionen eine Menge Geld sparen! Wie das funktioniert, besprechen wir ebenfalls mit Ihnen.
ZIEL
Meisterprüfung in den Teilen I und II im Metallbauer-Handwerk (Fachtheorie und -praxis)
ZIELGRUPPE
Personen mit einer bestandenen Gesellenprüfung im Metallbauer-Handwerk und Personen mit einer bestandenen Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und einer mehrjährigen Berufstätigkeit im Metallbauer-Handwerk
Information
Die Kursgebühr beinhaltet die Lehrgangsgebühr und die Materialkosten.
VORAUSSETZUNGEN
Die Zulassungsvoraussetzungen werden in der Handwerksordnung geregelt. lm Regelfall gilt: Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen kann.
Abschluss
Die Teilnehmer/innen erlangen die Handlungskompetenz, um den Teil I (Fachpraxis) und Teil II (Fachtheorie) der Meisterprüfung im Metallbauer-Handwerk bestehen zu können.
Handwerkstraße 5
07545 Gera
Thüringen
Deutschland
Kerstin Meyer
Tel: 0365 / 8225-156